EmpCo-Richtlinie 2024/825: Öko-Nachweise im Bauwesen

EmpCo-Richtlinie 2024/825: Öko-Nachweise im Bauwesen

Autor: Norbert Jacobsen (CEO, GreenBuild360)

Was ist die EmpCo-Richtlinie 2024/825?

Die EU-Richtlinie 2024/825, oft als EmpCo-Richtlinie bezeichnet, definiert neue Anforderungen an die Kommunikation über Umwelteigenschaften von Produkten. Ziel ist es, Greenwashing durch verpflichtende Nachweise für Werbeaussagen zu unterbinden.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Eckpunkte

  • 📅 September 2026: Deadline für die vollständige Umsetzung der Nachweispflichten in nationales Recht.
  • 🔍 Transparenz: Jede Umweltwerbung erfordert künftig einen datengestützten Nachweis.
  • 🏷️ Zertifizierung: Anerkannte Typ-I-Umweltzeichen wie natureplus oder der Blaue Engel gewinnen an Bedeutung.
  • ⚖️ Compliance: Unbelegte Werbeversprechen führen zu rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen.

Key Takeaways

  1. Nachweispflicht: Allgemeine Werbebegriffe müssen durch lebenszyklusbasierte Daten belegt sein.
  2. Typ-I-Zertifikate: Verlassen Sie sich auf unabhängige, streng geprüfte Umweltsiegel für Bauprodukte.
  3. Transparenz: Bauherren erhalten durch klare Daten eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für ESG-konforme Projekte.

Einleitung

Die Baubranche steht vor einem Paradigmenwechsel in der Kommunikation. Lange Zeit reichten vage Werbeversprechen aus, um Produkte als besonders wertvoll darzustellen. Mit der EU-Richtlinie 2024/825 findet diese Ära ein Ende. Künftig müssen alle Aussagen über die Umweltleistung von Baumaterialien methodisch korrekt und nachvollziehbar belegt sein.

Für Bauherren und Projektentwickler bietet diese Entwicklung eine Chance: Werbeaussagen werden vergleichbar. Statt auf Marketing-Slogans vertrauen zu müssen, rücken objektive Daten, EPDs (Environmental Product Declarations) und anerkannte Zertifikate in den Fokus. GreenBuild360 setzt diesen Standard bereits heute durch die Dokumentation unserer zirkulären Systeme um.

Struktur der neuen Nachweispflichten

Die Richtlinie fordert, dass Unternehmen ihre Aussagen mit wissenschaftlichen Methoden untermauern. Allgemeine, nichtssagende Begriffe sind ab 2026 in der gewerblichen Kommunikation verboten, wenn kein spezifischer Nachweis vorliegt. Folgende Tabelle verdeutlicht den Unterschied:

Bisherige PraxisAnforderung ab 2026
"ressourcenschonendes Bauen"Nachweis der CO2-Bilanz nach EN 15978
"Schadstoffarmes Material"Emissionsmessprotokoll gem. Datenblatt
"mit deutlich reduziertem CO₂-Fußabdruckes Produkt"Nachweis der Bilanzierung & Kompensation

Diese Umstellung zwingt Hersteller dazu, ihre Lieferketten und Produktionsprozesse radikal transparent zu machen. Für uns bei GreenBuild360 bedeutet das: Jedes verwendete Material, vom NiTO-Holzstein bis zur Lehmbauplatte von naturbo, wird hinsichtlich seines Lebenszyklus-Fußabdrucks dokumentiert.

Bedeutung von Zertifikaten und Typ-I-Labels

Typ-I-Umweltzeichen zeichnen sich durch eine Prüfung durch eine dritte, unabhängige Stelle aus. Diese Labels sind für die Einhaltung der EU-Richtlinie 2024/825 essenziell. Ein Label wie "natureplus" garantiert, dass das Produkt unter strengen zirkulären und gesundheitlichen Kriterien bewertet wurde. Beim Blauen Engel steht insbesondere die Emissionsarmut im Vordergrund.

Für die Gebäudezertifizierung, etwa im Rahmen des QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude), sind solche Nachweise ohnehin zwingend erforderlich. Die EU-Richtlinie harmonisiert diese Anforderungen nun über die reine Zertifizierung hinaus für alle Produktgruppen in der Bauwirtschaft.

Rechtliche Konsequenzen und Marktveränderungen

Wer nach September 2026 mit unsubstanziierten Claims wirbt, muss mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Sanktionen rechnen. Die Transparenzpflicht geht so weit, dass bei einer Aussage über die CO2-Reduktion der gesamte Lebenszyklus (LCA) des Produkts betrachtet werden muss. Teilaspekte, wie etwa die bloße Verwendung eines nachwachsenden Rohstoffs, dürfen nicht mehr als Pauschalaussage für das gesamte Produkt genutzt werden.

Norbert Jacobsen erklärt: "Die EU-Richtlinie 2024/825 ist kein bürokratisches Hindernis, sondern das notwendige Werkzeug für Qualität am Bau. Wer seine Hausaufgaben in Sachen Materialökologie gemacht hat, muss sich vor den neuen Regeln nicht fürchten. Bei GreenBuild360 liefern wir die Datenblätter bereits heute mit, um genau diese Sicherheit zu unterstützen."

FAQ - Häufige Fragen zur Richtlinie

Was passiert mit alten Werbeaussagen ab 2026? Alle Aussagen müssen ab dem Stichtag den neuen Anforderungen entsprechen. Veraltete Marketing-Claims sind dann rechtlich angreifbar.

Gilt die Richtlinie für alle Bauprodukte? Ja, die Richtlinie betrifft die Kommunikation sämtlicher Produkte, die mit Umweltvorteilen beworben werden.

Muss ich jedes Produkt zertifizieren lassen? Eine Zertifizierung nach Typ-I ist ein Weg, aber auch andere methodisch saubere Datennachweise, etwa EPDs, sind zulässig.

Wer prüft die Einhaltung? Die Überwachung erfolgt durch nationale Behörden und Wettbewerbsverbände, die zunehmend durch transparente Daten die Behauptungen vergleichen können.

Entscheidungs-Checkliste für Ihre Bauplanung

  • Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Umweltclaims durch EPDs oder Typ-I-Siegel belegt sind -> Empfehlung: Nachweise aktiv anfordern.
  • Hinterfragen Sie pauschale Begriffe in Angeboten -> Empfehlung: Konkrete Datenblätter einfordern.
  • Achten Sie auf QNG-Konformität bei der Materialwahl -> Empfehlung: Beratung durch GreenBuild360 nutzen.

Ihre Entscheidungsgrundlage: Die vollständige Entscheidung mit Kurzantwort, Verbotsliste nach Art. 3, Nachweispflichten und allen Originalquellen (EUR-Lex, EN 15804, QNG, natureplus) — zuletzt geprüft am 09.09.2026: Green Claims am Bau: Was Hersteller nach der neuen EU-Richtlinie noch sagen dürfen.

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.

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