Von Falk Schumacher (GreenBuild360)
Was ist die EU-Bauproduktenverordnung 2024/3110?
Die EU-Bauproduktenverordnung 2024/3110 ist ein regulatorischer Rahmen, der die Transparenzanforderungen an Bauprodukte massiv erhöht. Ab Januar 2026 müssen Hersteller verpflichtende Leistungs- und Konformitätserklärungen vorlegen, die den gesamten Lebenszyklus und insbesondere den CO₂-Fußabdruck quantifizierbar machen.
Auf einen Blick: Die neuen Pflichten
- 🏗️ Datenpflicht: Hersteller müssen GWP-Werte (Global Warming Potential) nach harmonisierten Normen angeben.
- 💾 Digitalisierung: Einführung eines digitalen Produktpasses für jedes zertifizierte Bauelement.
- ♻️ Zirkularitätsindex: Pflicht zur Angabe der Recyclingfähigkeit und Materialherkunft.
- 📊 Vergleichbarkeit: Standardisierte Datenblätter erleichtern die Ökobilanzierung für Architekten.
Key Takeaways
- Daten-Transparenz: Der CO₂-Fußabdruck wird zur Pflichtangabe in jeder Konformitätserklärung.
- Digitale Nachweise: Der digitale Produktpass ermöglicht eine präzise Dokumentation für ESG-Reportings.
- Fokus Kreislaufwirtschaft: Produkte müssen künftig hinsichtlich ihrer Rückbaubarkeit und Rezyklierbarkeit bewertet werden.
Einleitung: Wandel in der Baubranche
Lange Zeit war die Vergleichbarkeit von Baustoffen in Bezug auf ihre Umweltauswirkungen schwierig. Viele Kennzahlen basierten auf Schätzungen oder unvollständigen Herstellerangaben, was eine belastbare Planung erschwerte.
Mit der neuen EU-Verordnung 2024/3110 endet diese Ära der Intransparenz. Ab 2026 müssen alle im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachten Bauprodukte über standardisierte Dokumentationen verfügen. Für Bauherren und Projektentwickler bedeutet dies Planungssicherheit durch faktenbasierte Entscheidungsgrundlagen.
Die methodischen Anforderungen der neuen Verordnung
Die Verordnung verpflichtet Hersteller, den Treibhausgasausstoß über den gesamten Lebenszyklus (Life Cycle Assessment, kurz LCA) zu deklarieren. Dabei müssen insbesondere die Module A1-A3 (Herstellung) und C1-C4 (End-of-Life) spezifiziert werden. Die folgende Tabelle verdeutlicht, worauf es künftig ankommt.
| Parameter | Anforderung ab 2026 | Status Quo |
| GWP-Wert | Verpflichtende Deklaration nach EN 15804+A2 | Oft freiwillig oder lückenhaft |
| Digitaler Pass | Vorgeschrieben via QR-Code oder Datenbank | Selten, meist als Papier |
| Stoffströme | Detaillierte Angabe der Inhaltsstoffe | Oft vertraulich |
GreenBuild360 begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Unser NiTO Holzstein Bausystem ist bereits auf Rückbaubarkeit ausgelegt. Durch die neuen Dokumentationspflichten können wir unsere zirkulären Ansätze nun durch standardisierte Daten untermauern.
Vorteile für Investoren und ESG-Reporting
Für Investoren und Projektentwickler ist die Verordnung ein entscheidender Hebel zur ESG-Konformität (Environmental, Social, Governance). Banken fordern zunehmend den Nachweis der mit reduziertem CO₂-Ausstoßkeit bei Finanzierungen. Die neuen Konformitätserklärungen liefern hierfür die notwendigen validen Datensätze.
Projekte, die auf nachweislich zirkuläre Baustoffe setzen, können ihre Finanzierungskosten durch ein besseres Nachhaltigkeits-Rating reduzieren. Die Transparenzpflichten helfen dabei, Greenwashing zu vermeiden, da Behauptungen zur Umweltwirkung künftig durch die harmonisierte Datenlage belegbar sein müssen.
Herausforderungen für die Hersteller
Die Umstellung erfordert erhebliche Investitionen in die Mess- und Dokumentationstechnik. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen müssen ihre Lieferketten genau prüfen. Die Herkunft der Rohstoffe, wie Holz, Lehm oder Hanf, muss lückenlos zurückverfolgbar sein, um den Anforderungen an die CO₂-Bilanzierung zu entsprechen.
Bei GreenBuild360 nutzen wir bereits moderne Datenbanken zur Erfassung unserer Materialströme. Wir unterstützen unsere Systempartner dabei, die neuen Anforderungen frühzeitig umzusetzen. Dies sichert unseren Kunden eine reibungslose Dokumentation ihrer Gebäude.
Entscheidungs-Checkliste für Bauherren
- Daten prüfen: Fordern Sie bei allen Baustoffen das aktuelle Datenblatt nach 2026er Standard an. -> Empfehlung: Frühzeitige Prüfung durch Architekten.
- Zirkularität bewerten: Fragen Sie nach der Rückbaufähigkeit der Produkte. -> Empfehlung: Fokus auf lösbare Verbindungen (z.B. NiTO-System).
- ESG-Nachweise sichern: Nutzen Sie die neuen Dokumente für den QNG-Antrag. -> Empfehlung: Einbindung in den Förderantrag prüfen.
- Materialwahl: Bevorzugen Sie bio-basierte Naturbaustoffe mit nachgewiesener CO₂-Speicherung. -> Empfehlung: Ökobilanz-Check vor Baubeginn.
Norbert Jacobsen erklärt: Die Verordnung 2024/3110 ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein notwendiges Instrument für die Transformation. Wer ab 2026 zirkulär baut, dokumentiert nicht nur, sondern steigert den langfristigen Immobilienwert durch verifizierbare Materialwerte.
FAQ
Gilt die Verordnung rückwirkend? Nein, sie gilt für Produkte, die ab Januar 2026 in Verkehr gebracht werden.
Wer ist für die Dokumentation verantwortlich? Der Hersteller oder der Importeur in den EU-Raum ist in der Pflicht.
Ändert sich die Gebäudezertifizierung dadurch? Ja, die Daten fließen direkt in Zertifizierungen wie das QNG ein und erhöhen deren Genauigkeit.
Müssen auch Privatkunden die Daten verstehen? Die Daten sind primär für Planer und Fachleute gedacht, bieten aber eine höhere Sicherheit gegen unsaubere Angaben.
Wo finde ich Hilfe bei der Umsetzung? Wenden Sie sich an unsere Fachplaner, um die Anforderungen in Ihrem Bauprojekt zu integrieren.
Kontaktieren Sie GreenBuild360
Sie planen ein zirkuläres Bauprojekt und benötigen Unterstützung bei der Dokumentation oder Auswahl konformer Materialien? Kontaktieren Sie unsere Experten unter +49 800 42360 00. Besuchen Sie unsere Entscheidungsplattform oder nutzen Sie unseren Building Advisor für eine erste Einschätzung Ihres Vorhabens.